NEUES EUROPÄISCHES DATENSCHUTZGESETZ

Am 14. April 2016 hat das europäische Parlament der Datenschutz-Grundverordnung zugestimmt. Diese Verordnung ersetzt ab dem 25. Mai 2018 die jetzige Datenschutzrichtlinie und das damit zusammenhängende Datenschutzgesetz. Ab dem Zeitpunkt gilt in der gesamten EU eine einheitliche Gesetzgebung, anstatt 28, auf EU Gesetzgebung basierende, nationale Gesetze. Im Gegensatz zur Datenschutzrichtlinie hat die Verordnung direkte Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Einführung der Verordnung wird unter anderem zu mehr Verantwortung für Unternehmen, die Daten verarbeiten, führen, z.B. zu einer Dokumentationspflicht und einer möglichen Verpflichtung zur Erfüllung eines ‚Privacy Impact Assessment‘. Des Weiteren können Unternehmen unter bestimmten Umständen verpflichtet werden, einen so genannten Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Im Hinblick auf die Höhe der Bußgelder, die sich auf bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 20.000.000 EUR belaufen können, ist es empfehlenswert bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen.

Bereits seit dem 1. Januar 2016 kann die Datenschutzbehörde Bußgelder in Höhe von maximal 820.000 EUR verhängen und es gilt die Verpflichtung für Unternehmen, unter bestimmten Umständen, personenbezogene Daten der Datenschutzbehörde zu melden.

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